Angebote | Wie wird eine Psychotherapie beantragt?


Ambulante Psychotherapie ist für gesetzlich Krankenversicherte und für Privatversicherte Antrags–und genehmigungspflichtig. Antragssteller ist der Patient bzw. der Hauptversicherte (bei Kindern meist Mutter oder Vater). Gemeinsam erstellen wir dann den Antrag auf Psychotherapie für die Krankenkasse. Vor der Beantragung muss eine körperliche Abklärung (i.d.R. durch den Kinderarzt oder durch Fachärzte, z.B. Kinder -und Jugendpsychiater) erfolgen. Sie erhalten hierfür von mir ein Formular, den Konsiliarbericht, welches Sie dem behandelnden Arzt vorlegen.
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