Angebote | Wenn Kinder/Jugendliche privat versichert sind (einschließlich Beihilfe)


Wenn Ihr Kind privat versichert ist, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Psychotherapie. Einige Verträge beinhalten jährliche Stundenzahlbeschränkungen. In jedem Fall ist es ratsam, sich die schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Privatversicherung einzuholen. Sind Sie beihilfeberechtigt, richtet sich die Erstattung von Psychotherapie nach den Beihilfevorschriften. Die Kosten werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt, und Sie reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Die Rechnung erfolgt monatlich nach jeder 5. Behandlungssitzung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), üblicherweise mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz.
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