Angebote

Wenn Kinder und Jugendliche in eine Krise geraten, besorgniserregende Verhaltensweisen zeigen oder unter besonderen Belastungen in der Schule oder innerhalb der Familie leiden, kann der Weg in die psychotherapeutische Praxis hilfreich und sinnvoll sein.

Ich arbeite mit den Kindern und Jugendlichen verhaltenstherapeutisch und lösungsorientiert. Das bedeutet, dass in den Therapiestunden kleinschrittig Ziele für erwünschtes Verhalten mit den Kindern/Jugendlichen und ihren Familien erarbeitet werden. Mein Ziel im therapeutischen Prozess liegt darin, mit den Kindern und Jugendlichen positives und hilfreiches Verhalten aufzubauen, negative und störende Verhaltensweisen abzubauen und die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.

Mir ist besonders wichtig, die vorhandenen Kompetenzen und Stärken der Kinder und Jugendlichen in der Therapie zu aktivieren und diese im Lösungsprozess zu nutzen. Meistens ist es sinnvoll die Familie bzw. das Umfeld (Kindergarten, Schule) mit einzubeziehen. Die Frequenz und Häufigkeit wird je nach Einzelfall mit dem Kind/Jugendlichen und der Familie abgestimmt.

Verhaltensprobleme bei Kindern und Jugendlichen können sich auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen (in der Schule, innerhalb der Familie, im Gleichaltrigenkontakt) zeigen. In der Verhaltenstherapie werden insbesondere folgende Verhaltensauffälligkeiten behandelt:

  • Trennungsängste, soziale Ängste, Leistungsängste und Phobien
  • Anpassungsstörungen (Belastung nach z.B. Elterntrennung, Verlust einer Bezugsperson)
  • posttraumatische Belastungsstörung
  • Depressionen
  • Tics und Zwänge
  • Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität (ADHS)
  • Essstörungen
  • Einnässen und Einkoten
  • Sozialverhaltensprobleme, oppositionelles und aggressives Verhalten
  • Autismus
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Entwicklungsstörungen

Psychotherapeutische Sprechstunde

Bevor man eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen kann, muss eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden. Sie dient zur Klärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und die diagnostische Phase eingeleitet werden soll.

Akutbehandlung

Die Akutbehandlung startet zeitnah nach der psychotherapeutischen Sprechstunde. Sie dient zur Stabilisierung in akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen. Es sind bis zu 12 Therapiestunden für Kinder/Jugendliche plus 3 Bezugspersonenstunden (Eltern) möglich.

Diagnostik/Probatorik

Vor dem Beginn einer Psychotherapie ist es wichtig, eine sorgfältige Diagnostik durchzuführen. Das Ziel der Diagnostik ist die ganzheitliche Erfassung des Kindes/ der Jugendlichen und das Feststellen oder Ausschließen einer krankheitswerten Störung. Ein weiteres Ziel ist die Feststellung, ob der/die Patient*in und die Eltern mit der Therapeutin eine vertrauensvolle, tragfähige therapeutische Beziehung aufbauen können. Dazu wird in mehreren Sitzungen mit dem/der Patient*in und dessen Bezugspersonensystem, die aktuelle Symptomatik erfragt und eingeschätzt, wie schwer die Symptomatik ist, wie lange sie besteht und ob sie nur in welchen Situationen sie auftritt. Weitere diagnostische Untersuchungen sind Verhaltensbeobachtungen, psychologische Fragebögen, Familiendiagnostik und z. T. auch Konzentrations- und Leistungstests.

Kurzzeittherapie 1

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden im ersten Schritt 12 Einzelsitzungen und 3 Stunden für die Einbeziehung der Bezugspersonen übernommen. Sind diese verbraucht, und besteht ein weiterer Bedarf, wird die Kurzzeittherapie zwei beantragt.

Kurzzeittherapie 2

Die Kurzzeittherapie wird um 12 Einzelsitzungen und 3 Bezugspersonenstunden verlängert.

Langzeittherapie/ Fortführung

Die Umwandlung in die Langzeittherapie ist dann mit bis zu 36 Einzelsitzungen und 9 Bezugspersonen möglich unter Einschaltung eines Gutachters durch die Krankenkasse möglich. Sollte danach weiterhin eine behandlungsbedürftige Symptomatik bestehen, kann die Therapie noch einmal um 20 Einzelstunden + 5 Bezugspersonenstunden fortgeführt werden.

Private Krankenkassen + Beihilfe

Die privaten Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen. Bitte klären Sie diese Bedingungen vor dem Beginn der psychotherapeutischen Behandlung ab und bringen Sie die Informationen oder Unterlagen gerne mit in die erste Sprechstunde. Die neuen psychotherapeutischen Leistungen (GOÄ/GOP) gelten seit dem 01.07.2024 und können bei Rückfragen beim Verband der Privaten Krankenversicherungen nachgeschaut (t1p.de/vnejj) oder beim Bundesverwaltungsamt (Beihilfe: t1p.de/b6pan) eingesehen werden.

Ende der Therapie

Das Ende der Therapie wird gemeinsam abgesprochen, der gemeinsam geschlossene Therapievertrag kann auch vor Ender der Stundenzahl beendet werden.

Schweigepflicht

Der Therapeut unterliegt der Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Angehörigen, Ärzten und anderen Therapeuten und kann nur durch eine explizite, schriftliche Entbindung der Schweigepflicht durch den Patienten/ den Eltern aufgehoben werden.

Ambulante Psychotherapie ist für gesetzlich Krankenversicherte und für Privatversicherte Antrags–und genehmigungspflichtig. Antragssteller ist der Patient bzw. der Hauptversicherte (bei Kindern meist Mutter oder Vater). Gemeinsam erstellen wir dann den Antrag auf Psychotherapie für die Krankenkasse. Vor der Beantragung muss eine körperliche Abklärung (i.d.R. durch den Kinderarzt oder durch Fachärzte, z.B. Kinder -und Jugendpsychiater) erfolgen. Sie erhalten hierfür von mir ein Formular, den Konsiliarbericht, welches Sie dem behandelnden Arzt vorlegen.

Wenn Ihr Kind privat versichert ist, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Psychotherapie. Einige Verträge beinhalten jährliche Stundenzahlbeschränkungen. In jedem Fall ist es ratsam, sich die schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Privatversicherung einzuholen. Sind Sie beihilfeberechtigt, richtet sich die Erstattung von Psychotherapie nach den Beihilfevorschriften.

Die Kosten werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt, und Sie reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Die Rechnung erfolgt monatlich nach jeder 5. Behandlungssitzung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), üblicherweise mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz.